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Leistungen
Grundpflege
- Umfassende Körperpflege
- Rasieren, Mund- und Zahnpflege
- Mobilisation, Lagern und Betten
- Hilfe beim An- und Auskleiden
Behandlungspflege
- Blutdruckmessung, Blutzuckermessung
- Injektionen s.c. und i.m (z.B Insulin)
- Verbandswechsel/Wundversorgung
- Dekubitusbehandlung
- Medikamente stellen und verabreichen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kathether-, Stomaversorgung
- Vitalzeichenkontrolle
Haushaltsleistungen
- Wohnungsreinigung
- Hilfe bei der Nahrungszubereitung, bzw. Nahrungsaufnahme
- Erledigung von Einkäufen
- Waschen und Bügeln
Verhinderungspflege
Wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub oder Erkrankung nicht pflegen kann, haben Sie Anspruch auf notwendige Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Voraussetzung hierfür ist eine Pflegeeinstufung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Sie können Verhinderungspflege auch zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch nehmen. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr genutzt werden und ist auf 1.612€ begrenzt.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Ab dem 01.01.2017 steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 125,00€ monatlich zur Verfügung. Sie sind zweckgebunden und dienen der Entlastung pflegender Angehörige.
Über das Budget der zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistungen können sehr vielfältige Angebote genutzt werden.
- Angehörige entlastende und unterstützende Dienstleistungen, wie z. B Entlastung der Angehörigen bei Arztbesuchen und Behördegängen.
- Betreuungsstunden, z.B. von Demenzkranken
- Unterstützung bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
- Usw.
Sind nicht alle Beträge aus dem Budget der zusätzlichen Betreuungs-/ und Entlastungsleistungen am Ende eines Kalenderjahres verbraucht, können sie in das Folgejahr übertragen werden und noch bis zum 30.06. genutzt werden.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und kompetent!